Mindestlohn steigt auf 12 Euro

Prof. Rose in der hessenschau

Der Bundestag hat am 3. Juni eine Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro beschlossen.

Beitrag in der hessenschau:

VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert zur Erhöhrung des Mindestlohns:

Wir sind nicht gegen Mindestlohn, sondern gegen den staatlichen Eingriff in die Tarifautonomie.
Mit der Einführung des Mindestlohns wurde die Mindestlohnkommission eingesetzt und ein die Rechte der Tarifpartner berücksichtigendes Verfahren festgelegt. Die Kommission besteht aus einem Vorsitzenden und je 3 stimmberechtigten Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sowie 2 beratenden Vertretern der Wissenschaft. Die eigenmächtige Entscheidung des Arbeitsministers beschädigt die Mindestlohnkommission und hebelt das Verfahren aus.

Der Entwurf zum Mindestlohngesetz verstößt gegen die Verfassung.
Die Entgeltfindung – im Volksmund immer noch „Lohnfindung“ genannt – ist nach unserer Verfassung (Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz) - ureigene Aufgabe von Arbeitsvertragsparteien und Sozialpartnern „frei von staatlichen Eingriffen“ und richtet sich nach den wirtschaftlichen Realitäten.

Die Bundesregierung verspielt Vertrauen, wenn sie die Vertrags- und Tarifautonomie schwächt und sich einseitig auf die Seite der Gewerkschaften stellt. Zum einen hat die staatliche Mindestlohnkommission unter Berücksichtigung realer Tarifverträge einen steigenden, aber bis Ende 2022 feststehenden Mindestlohn geschaffen. Das von der Wirtschaft in diesen Mindestlohn gesetzte Vertrauen ist sowohl bzgl. der Laufzeit als auch der Höhe massiv zerstört. Zum anderen ist das Verfahren der Lohnfindung willkürlich politisch bestimmt. Hat sich die Mindestlohnkommission richtigerweise an der Tarifentwicklung orientiert, entspricht die beabsichtigte Lohnhöhe der Ampelkoalition keinen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Der Mindestlohn darf nicht zum Spielball der Politik werden, sondern braucht ein klares Prinzip. Denn: Wo wird der Mindestlohn sonst zukünftig landen? Nach welchen Kriterien wird er festgelegt? Und in welchem Verfahren? Und wann kommt der nächste politische Übergriff? Es darf keinen parteipolitischen Wettkampf -  Wahlversprechen und Wahlgeschenke - um die höchste Mindestlohnfestsetzung geben, sondern das geordnete Verfahren der Mindestlohnkommission muss maßgebend sein. Entgelte / Löhne sind Austauschgerechtigkeit in der Arbeitsbeziehung zwischen Arbeitgebern und  Arbeitnehmern. Bedarfsgerechtigkeit stellt der Sozialstaat über die Sozialversicherung her. Diese Zuständigkeiten sollten streng auseinandergehalten werden

Durch den drastischen Anstieg des Mindestlohns – um 22 % vom Dezember 2021 bis zum 1. Oktober 2022 – wird eine Entgeltspirale in Gang gesetzt. Für Unter­nehmen kann dies dazu führen, dass einfache Tätigkeiten mit erhöhtem Druck automatisiert werden. Beispiel: Supermärkte ohne Kassenpersonal, dafür Kassenscanner oder App.

Vom Staats-Mindestlohn sind über 100 Tarifverträge betroffen und damit erhöht sich der Druck in den unteren Tarifstufen vieler Branchen. Es droht ein Flurschaden in der Tariflandschaft. Die Aushandlung von Löhnen muss bei den Tarifpartnern als denjenigen bleiben, die Ahnung von der Sache haben und Verantwortung für die Folgen ihrer Abschlüsse tragen.

„Gerechte Löhne“:
Es geht um marktgerechte Entgelte. Der Mindestlohn muss sich an den Marktpreisen orientieren, die von den Kunden für das jeweilige Arbeitsprodukt gezahlt werden können. Die Zahlung des Mindestlohnes muss von den Unter­nehmen erwirtschaftet werden können.

>> Zum Interview mit Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert auf hr-iNFO "Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber von der Mindestlohn-Erhöhung erwarten"

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