Wer Vollzeit arbeiten kann, muss vom Jobcenter auch in eine Vollzeit-Tätigkeit vermittelt werden. Und der Gesetzgeber sollte die Hinzuverdienstregeln für die Bezieher von Arbeitslosengeld II so ändern, dass sich Vollzeitarbeit mehr lohnt“, sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.
Über 80 Prozent der gut 70.000 Arbeitnehmer in Hessen, die ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen (sog. Aufstocker), hätten lediglich einen Hinzuverdienst aus einer Teilzeitarbeit. Weitere 5.300 Personen übten dauerhaft eine selbstständige Tätigkeit aus, die nicht zum Leben reiche. „Die Jobcenter müssen von Arbeitslosengeld-II-Empfängern in Teilzeitarbeit oder in Selbstständigkeit umgehend eigene Anstrengungen zur Vollzeit-Arbeitssuche verlangen“, sagte Pollert.
Pollert ergänzte, dass die Politik auch die Rahmenbedingungen so ändern müsse, dass Aufstocker auch finanziell stärker zur Suche nach Vollzeitarbeit motiviert würden. „Aktuell sind die ersten 100 Euro vollständig, darüber hinaus aber nur noch 20 bzw. 10 Prozent eines Erwerbseinkommens anrechnungsfrei. Längeres Arbeiten lohnt sich deshalb für diesen Personenkreis oftmals nicht. Die Hessische Landesregierung sollte sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass stattdessen die ersten 200 Euro einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich voll auf Arbeitslosengeld II angerechnet und ab da großzügigere Freibeträge gewährt werden. So steigt der Anreiz zur Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung“, sagte Pollert.
Weiterführende Informationen: Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Art der Erwerbstätigkeit in Hessen - April 2017 (s. Download).