VhU zum Entwurf der Arbeitsschutzverordnung von Minister Hubertus Heil

Pollert: „Die hessische Wirtschaft lehnt den Entwurf der Arbeitsschutzverordnung als einseitige Belastung der Wirtschaft ab.“

Frankfurt am Main. „Die hessische Wirtschaft begrüßt die von der Politik erlassen Regelungen für Großveranstaltungen, Schulen und Kitas. Wir verstehen aber nicht die Rolle rückwärts, die in den geplanten Arbeitsschutzregeln des Bundesarbeitsministeriums für Unter­nehmen vorgesehen sind. Ohne valide Zahlen und Prognosen werden die Unter­nehmen wieder verpflichtet Homeoffice und Corona-Tests anzubieten. Die hessischen Betriebe waren nie Treiber des Infektionsgeschehens. Dort sorgen die Besonderheiten des Arbeitsschutzes – u. a. die situative Anpassung aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung – für ausreichend Sicherheit der Beschäftigten“, kritisierte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) den Entwurf aus dem Haus von Minister Hubertus Heil. „Es werden Regeln aus der Schublade geholt, die nicht einmal ihre Berechtigung hatten, als die Corona-Inzidenzzahlen deutlich höher gewesen sind.“ Darüber hinaus stellen sich viele Betriebe der hessischen Wirtschaft die Frage, ob Corona-Tests in ausreichender Anzahl überhaupt zur Verfügung stehen.

„Die Idee, bei sinkenden Inzidenzzahlen den Anspruch auf Arbeit im Homeoffice und die Testangebotsverpflichtung zu fordern, passt als einseitige Belastung der Wirtschaft nicht zu den übrigen Corona-Regeln, die im Infektionsschutzgesetz Erleichterungen, für die Bevölkerung vorsehen“, sagte Dirk Pollert. „Sinkende Inzidenzzahlen sind ein Indiz für die fehlende epidemische nationaler Tragweite und somit Ausschluss für die Verordnungsermächtigung des Arbeitsministeriums“, kritisierte Dirk Pollert den Entwurf weiter.

„Die Verpflichtung, Arbeit im Homeoffice anzubieten, ist schon aus verfassungsrechtlicher Sicht als Eingriff in den Gewerbebetrieb des Unter­nehmens abzulehnen. Denn die Erbringung der Arbeitsleistung aus der eigenen Wohnung kann nur bei doppelter Freiwilligkeit, also von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, erfolgen.“ Und Pollert weiter: „Für uns drängt sich insgesamt der Eindruck auf, dass der Staat, sich dort zurückziehen will, wo er nach dem Infektionsschutzgesetz selbst regeln und handeln müsste, um dann die Verantwortung auf die Unter­nehmen zu übertragen.“

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Prof. Dr. Franz-Josef Rose
Arbeitsrecht