VhU zur Diskussion um die Arbeit der Ausländerbehörden

Pollert: „Ausländerämter mit Schlüsselfunktion bei Arbeits- und Fachkräftesicherung – wir brauchen einen Kulturwandel von der Abwehr- zur Willkommensbehörde“

Frankfurt am Main. „Ausländische Arbeitskräfte sind schon heute unverzichtbar in allen Wirtschaftsbereichen – und der demografische Wandel kommt erst noch in seine heiße Phase. Deshalb sind funktionierende, schnell reagierende Ausländerbehörden von entscheidender Bedeutung für den Standort Hessen. Monatelange Wartezeiten und weder per E-Mail noch per Telefon erreichbare Ausländerbehörden dürfen nicht zum Dauerzustand werden, sonst findet Beschäftigung nicht in Hessen, sondern andernorts statt. Land und Kommunen müssen für eine ausreichende personelle Ausstattung und für eine Digitalisierung der Verfahren sorgen. Entscheidend ist, dass die Beteiligten einen Kulturwandel hinbekommen: Das Ausländeramt ist nicht mehr allein Abwehrbehörde, sondern muss für ausländische Arbeitskräfte auch Willkommensbehörde werden“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände.

Ausländerämter müssten eine sehr komplexe Rechtsmaterie anwenden und dabei einerseits illegale Migration verhindern, andererseits Aufenthaltstitel als Grundlage für Arbeitserlaubnisse erteilen. „Die Mitarbeiter der Ausländerämter sind in einem andauernden Aufgabenspagat und schon deshalb in einer schwierigen Situation. Sie verdienen für ihre wichtige Aufgabe mehr Anerkennung. Innenminister Beuth hat es in der Hand, mit einer Initiative für eine Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung - die vom Bundesgesetzgeber ohnehin gefordert wird - für eine entscheidende Entlastung der 31 kommunalen Ausländerämter zu sorgen. Die VhU fordert dies seit langem. Die Hälfte der Bundesländer ist diesen Weg der Zentralisierung bereits gegangen“, sagte Pollert.

Der Arbeitskräftemangel werde sich von Jahr zu Jahr verschärfen, weil immer größere Jahrgänge in Rente gehen, und die nachrückenden Generationen der geburtenschwachen Jahrgänge die Lücke nicht annähernd ersetzen können. „In den nächsten zehn Jahren wächst die Arbeitskräftelücke in Hessen auf rund 500.000, wenn wir nicht entschieden gegensteuern – mit der Aktivierung des inländischen Potentials etwa durch mehr Vollzeitarbeit, längere Beschäftigung Älterer und höhere Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund. Und mit einer erfolgreicheren Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland. Hierzu müssen Land und Kommunen die Voraussetzungen in den Behörden schaffen“, so Pollert.


Weiterführende Information: Grafik - Zahl der Abgänge in Rente in Hessen von 2020 bis 2035

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